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UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
— amtliche oder amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer
Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen
— international und unbefristet gültig
— Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren
— Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der
Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits oder Sicherheitsmeldungen unter
Verwendung der Buchstabiertafel.
— Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und
ihre Nutzung, Automatisches Senderidentifizierungs system (ATIS), Bestimmungen/Veröffent-
lichungen und Technik einer Funkanlage
— In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf
einer bzw. aller Funkstellen, Beantwortung von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte
einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
— Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate – SRC
— amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicher
heitssystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sport booten, seit dem 1.10.2007
vorgeschrieben für Führer von Sportfahr zeu gen, die über die entsprechende funktechnische
Ausrüstung verfügen.
— international und unbefristet gültig
— Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren
— Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits-
oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phone-
tischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines
deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch
mündlich geprüft.
— Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind
nachzuweisen.
— In der praktischen Prüfung müssen laut Durchführungsrichtlinie Aufgaben aus dem Bereich
terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms,
Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel
usw.) unter Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate – LRC
— Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für
UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sport booten und Traditionsschiffen, seit dem
1.10.2007 vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen, die über die entsprechende funk-
technische Ausrüstung verfügen.
— international und unbefristet gültig
— Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren
— Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder
Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der
Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische und dessen Absetzung über Funk unter Ver-
wendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen
und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch
mündlich geprüft.
— Kenntnisse des SRC und zusätzlich des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, des GMDSS,
des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum
Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.
— In der praktischen Prüfung müssen laut Durchführungsrichtlinie Aufgaben (aus den Bereichen
terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten
(Inmarsat B/M und C) unter Bedienung von u.a. UKW/GW/ KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen
werden.
[Quelle: Sicherheit auf dem Wasser / Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]



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