Wassersportschule Rosenheim

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Sportbootführerscheine

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Übersicht über die amtlichen Befähigungsnachweise für Motor- und Segelboote in Deutschland:

  Befähigungsnachweis   Geltungsbereich   Zulassungsvoraussetzungen 
  Sporthochseeschifferschein
empfohlen für alle Sportfahrzeuge mit Motor und unter Segel

vorgeschrieben für Sportfahr-
zeuge, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden
  alle Meere
(weltweite Fahrt) 
  Mindestalter 18 Jahre
Besitz Sportseeschifferschein
Nachweis von 1.000 gefahrenen Seemeilen
auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des
Sportseeschifferscheins) als Wachführer
  Sportseeschifferschein
empfohlen für alle Sportfahrzeuge mit Motor und unter Segel

vorgeschrieben für Sportfahr-
zeuge, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden
  küstennahe Seegewässer
(alle Meere bis zu 30 sm
Abstand von der Festland-
küste einschließlich der
Randmeere) 
  Mindestalter 16 Jahre
Besitz Sportbootführerschein-See
Nachweis von 1.000 gefahrenen See meilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des Sportbootführerscheins-See) als Wachführer oder dessen
Vertreter 
  Sportküstenschifferschein
empfohlen für alle Sportfahrzeuge 
  Küstengewässer
(alle Meere bis zu 12 sm
Abstand von der Festland-
küste) 
  Mindestalter 16 Jahre
Besitz Sportbootführerschein-See
Nachweis von 300 gefahrenen Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern 
  Sportbootführerschein-See
vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) 
  Seeschifffahrtsstraßen    Mindestalter 16 Jahre
Nachweis der Tauglichkeit durch Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines amtlichen
Führungszeugnisses
  Sportbootführerschein-Binnen
vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Länge < 15 m und einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS)
  alle Binnenschifffahrtsstraßen    Mindestalter 16 Jahre
Nachweis der Tauglichkeit durch Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder amtlichen Führungszeugnisses
  vorgeschrieben für Segelboote
und Surfbretter mit mehr als 3 m² Segelfläche
  bestimmte Binnenschiff-
fahrtsstraßen in Berlin
und Brandenburg
  Mindestalter 14 Jahre
Nachweis der Tauglichkeit durch Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“
Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder amtlichen Führungszeugnisses

[Quelle: Sicherheit auf dem Wasser / Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]