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Übersicht über die amtlichen Befähigungsnachweise für Motor- und Segelboote in Deutschland:
| Befähigungsnachweis | Geltungsbereich | Zulassungsvoraussetzungen | |||
| Sporthochseeschifferschein empfohlen für alle Sportfahrzeuge mit Motor und unter Segel vorgeschrieben für Sportfahr- zeuge, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden |
alle Meere (weltweite Fahrt) |
Mindestalter 18 Jahre Besitz Sportseeschifferschein Nachweis von 1.000 gefahrenen Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer |
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| Sportseeschifferschein empfohlen für alle Sportfahrzeuge mit Motor und unter Segel vorgeschrieben für Sportfahr- zeuge, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden |
küstennahe Seegewässer (alle Meere bis zu 30 sm Abstand von der Festland- küste einschließlich der Randmeere) |
Mindestalter 16 Jahre Besitz Sportbootführerschein-See Nachweis von 1.000 gefahrenen See meilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des Sportbootführerscheins-See) als Wachführer oder dessen Vertreter |
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| Sportküstenschifferschein empfohlen für alle Sportfahrzeuge |
Küstengewässer (alle Meere bis zu 12 sm Abstand von der Festland- küste) |
Mindestalter 16 Jahre Besitz Sportbootführerschein-See Nachweis von 300 gefahrenen Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern |
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| Sportbootführerschein-See vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) |
Seeschifffahrtsstraßen | Mindestalter 16 Jahre Nachweis der Tauglichkeit durch Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines amtlichen Führungszeugnisses |
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| Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer Länge < 15 m und einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) |
alle Binnenschifffahrtsstraßen | Mindestalter 16 Jahre Nachweis der Tauglichkeit durch Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder amtlichen Führungszeugnisses |
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| vorgeschrieben für Segelboote und Surfbretter mit mehr als 3 m² Segelfläche |
bestimmte Binnenschiff- fahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg |
Mindestalter 14 Jahre Nachweis der Tauglichkeit durch Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber“ Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder amtlichen Führungszeugnisses |
[Quelle: Sicherheit auf dem Wasser / Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]



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