Der amtliche Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen gilt für führerscheinpflichtige Fahrzeuge auf Binnengewässer im In- und Ausland wie folgt:
- zum Führen von Sportbooten bis 20m (am Rhein nur bis 15m) Länge auf Bundeswasserstraßen (z.B. Rhein, Main, Donau), sowie auf sonstigen führerscheinpflichtigen Binnengewässern in Deutschland und im Ausland
- vorgeschrieben ab 15 PS / Ausnahme: am Rhein bereits ab 5 PS
- vorgeschrieben für Elektroboote ab 7,5 kW
- grundsätzlich keine Führerscheinpflicht für Segelboote ohne Motor
- keine Führerscheinpflicht auf ausgewiesenen „führerscheinfreien Gewässern“, z.B. Teile der Mecklenburger Seenplatte, Kanäle in Holland für langsame Boote, Binnengewässer in Irland, bayerische Seen u.v.m.
- Mindestalter zum Führerscheinerwerb 16 Jahre
Ausbildungsinhalte:
Theorieteil Dauer 8h
- Basisfragen, soweit nicht bereits in SBF See behandelt
- Gesetzeskunde mit Ausweichregeln u. Beleuchtung
- Seemannschaft, Umweltschutz, Sicherheit auf Booten
- Wettergrundlagen im Binnenbereich
- kleine Motorenkunde
Praxisteil
- entfällt, wenn SBF See vorhanden oder am gleichen Tag geprüft, sonst
- Motorbootausbildung am Chiemsee mit An- u. Ablegemanöver, Boje über Bord, Fahren und Navigieren nach Sichtzeichen, Motormanöver auf engsten Raum, seemännische Knoten, Kommandos.
- Mindestens 2-3x 30min pro Person.
- Das Schulungsboot ist mit Heizung und geschlossener Kabine ausgestattet!
TIPP:
Bei paralleler Buchung des Sportbootführerschein Geltungsbereich SeeSchStr Kurses reicht es nur die zweite Unterrichtseinheit des Sportbootführerschein Binnen zu besuchen. Sie sparen damit Zeit und Kosten!
Ablauf:
Theorie | z.B. 2 Abende | 18:30 - 22:00 Uhr | ||||
oder | ||||||
1 Wochenendtag |
09:30 - 16:30 Uhr | |||||
Praxisübung | am Chiemsee ab Bernau-Felden | n. Vereinbarung | ||||
Prüfung | am Chiemsee | n. Terminplan |